(040) 89 10 51  Waitzstraße 14, 22607 Hamburg
Ein langer, symmetrischer Flur in Schwarzweiß, gesäumt von mehreren Türen, der zu einem großen Fenster am Ende führt.

Strafrecht

Engagierte Verteidigung. Klare Strategie. Diskrete Beratung.

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Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, ist frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Bereits im Ermittlungsverfahren werden häufig wichtige Weichen gestellt. Eine unbedachte Aussage, eine verspätete Reaktion oder eine falsche Einschätzung der Situation kann erhebliche Folgen haben.

Ob Vorladung, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage oder Hauptverhandlung: Ich prüfe die Vorwürfe, bespreche mit Ihnen die Verteidigungsstrategie und vertrete Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

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Meine Leistungen im Strafrecht

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  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren

    Verteidigung im Ermittlungsverfahren

    Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt. Ich prüfe den Vorwurf, berate Sie zu Ihren Rechten und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer Situation passt.

    → Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
    → Durchsuchung und Beschlagnahme
    → Aussageverweigerungsrecht
    → Akteneinsicht und Beurteilung der Vorwürfe
    → Einstellung des Verfahrens

  • Verteidigung vor Gericht

    Verteidigung vor Gericht

    Wenn es zur Anklage kommt, vertrete ich Sie konsequent vor Gericht. Ich bereite Ihre Verteidigung vor und setze mich für die bestmögliche Lösung ein.

    Hauptverhandlung vor dem Amts- und Landgericht
    Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
    Beweisaufnahme und Zeugenbefragung
    Plädoyer und rechtliche Würdigung
    Rechtsmittel (Berufung, Revision)

  • Strafbefehl erhalten?

    Strafbefehl erhalten?

    Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb kurzer Frist Einspruch eingelegt werden. Ich prüfe, ob ein Einspruch sinnvoll ist und welche Folgen drohen.

  • Wen ich im Strafrecht vertrete
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    Ich verteidige Privatpersonen, Beschuldigte und Betroffene in allen Phasen eines Strafverfahrens - diskret, engagiert und mit klarem Blick für das Wesentliche.


  • → Erstberatung bei Tatvorwürfen
    → Verteidigung im Ermittlungsverfahren
    → Verteidigung im Hauptverfahren
    → Jugendstrafrecht

Mehrere hohe Stapel von Dokumenten und Aktenordnern auf einem Schreibtisch.

Häufige Fragen im Strafrecht


Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Als Beschuldigter sind Sie in vielen Fällen nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Vor einer Aussage sollte anwaltlich geprüft werden, ob und wie reagiert wird.

Sollte ich im Ermittlungsverfahren schweigen?

Das Schweigerecht ist ein wichtiges Recht des Beschuldigten. Häufig ist es sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und Akteneinsicht abzuwarten.

Was bedeutet Akteneinsicht?

Durch Akteneinsicht kann die Verteidigung prüfen, welche Vorwürfe, Beweise und Aussagen vorliegen. Erst danach lässt sich eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln.

Was kann ich gegen einen Strafbefehl tun?

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb kurzer Frist Einspruch eingelegt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt vom konkreten Vorwurf, der Beweislage und den möglichen Folgen ab.

Vertreten Sie auch im Verkehrsstrafrecht?

Ja. Ich vertrete Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr, etwa bei Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässiger Körperverletzung oder Fahrerlaubnisfragen.

  • Schwarzweißaufnahme der Fassade eines modernen Bürogebäudes neben einem Baum unter bewölktem Himmel
  • Mehrere Handfesseln liegen auf einem dunklen Holzuntergrund neben einem Stapel Dokumente und einem Stift.
  • Ein langer, symmetrischer Flur in Schwarzweiß, gesäumt von mehreren Türen, der zu einem großen Fenster am Ende führt.

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Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - ich bin für Sie da und bespreche Ihre Situation vertraulich.

  • 040 / 89 10 51
    Telefonische Terminvereinbarung

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  • Waitzstraße 14
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